das Pflegeteam
Birgit Ohrenschall-Reinhardt
Allgemeine Leistungen
Wir bieten Ihnen:
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qualifizierte Entlastung bei der täglichen Senioren- und Krankenpflege
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hauswirtschaftliche Versorgung
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eine enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, Hausarzt und sonstigen Berufsgruppen
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eine umfassende Beratung und die Erstellung eines individuellen Pflegeplans
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Wundversorgung durch speziell geschulte Mitarbeiter
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einfühlsame ganzheitliche Pflege
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Anleitung bei Behandlungspflege
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wir betreuen Ihren Angehörigen nach seinen Bedürfnissen auch stundenweise oder am Wochenende
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Außerdem bieten wir individuelle Schulungen für pflegende Angehörige.
Sprechen Sie uns zu diesem Thema gerne an.
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Bei der Pflege unterscheiden wir zwischen Betreuungspflege und Verhinderungspflege.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen nimmt viel Kraft und Zeit in Anspruch. Viele Menschen kümmern sich aufopferungsvoll um Familienmitglieder, vergessen dabei aber oft sich selbst. Denn nur wer ausgeglichen ist und sich hin und wieder eine Auszeit gönnt, kann diese Liebe und Ausgeglichenheit an andere Menschen weitergeben.
Unser Angebot:
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speziell ausgebildetes Personal für schwierige Krankheitsbilder
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auf die Bedürfnisse der zu Betreuenden zugeschnittene Angebote
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auch stundenweise oder am Wochenende
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physische und psychische Entlastung der Pflegenden
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es besteht keine Verpflichtung, Pflege oder Hauswirtschaft bei unserem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen
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die Betreuungszeit wird ganz nach Ihren Vorstellungen gestaltet: Ob Spaziergänge, Spiele, Gespräche oder Gedächtnistraining – teilen Sie uns Ihre Wünsche mit
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Anspruch auf unsere Beutreuungspflegeleistungen haben alle Patienten mit auf Dauer eingeschränkter Alltagskompetenz wie beispiels- weise Demenzkranke, Kranke mit geistiger oder psychischer Behinderung aber auch Kinder. Die Feststellung erfolgt durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung).
Auf Antrag bei der Pflege- oder Privatkasse können 1.200 Euro beziehungsweise 2.400 Euro Zuschuss bewilligt werden. Noch nicht verbrauchte Beträge können auch im nächsten Jahr noch abgerufen werden (§45 zusätzliche Betreuungsleistung).
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Zusätzlich zu Ihrem Pflegegrad steht Ihnen monatlich ein Budget von 125 Euro zur Verfügung. Für diesen Betrag können Sie Betreuungsleistungen oder hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch nehmen. Nicht verbrauchtes Geld kann bis zu einem halben Jahr angespart werden. Sie müssen dazu keinen gesonderten Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihren persönlichen Entlastungsplan!
Verhinderungspflege
Die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen nimmt viel Kraft und zeit in Anspruch. Viele Menschen kümmern sich aufopferungsvoll um Familienmitglieder, vergessen dabei aber mitunter sich selbst. Doch nur wer ausgeglichen ist und sich hin und wieder eine Erholung gönnt, kann Liebe und Harmonie an andere Menschen weitergeben.
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Bleiben Sie gesund – nehmen Sie sich eine Auszeit!
Wenn Sie Ihren Angehörigen seit mindestens sechs Monaten zu Hause pflegen, haben Sie den rechtlichen Anspruch auf eine Entlastung. Auf Antrag bei der Pflege- oder Privatkasse kann ein Betrag bis zu 1612 Euro Zuschuss pro Jahr bewilligt werden. Unsere qualifizierten Mitarbeiter kommen zu Ihrem Angehörigen nach Hause und besprechen mit Ihnen die gewünschte Pflege und Betreuung. Sie haben während dieser Zeit die Möglichkeit, in den wohlverdienten Urlaub zu fahren oder sich um Ihre eigene Gesundheit zu kümmern. Der Zeitraum kann auch übers Jahr verteilt werden, so dass mehrere „Erholungsphasen“ möglich sind.
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Die Leistung kann auch über das Jahr verteilt werden und stundenweise in Anspruch genommen werden. Sollten Sie die Kurzzeitpflege nicht nutzen, so kann dieser Betrag zur Hälfte in die Verhinderungspflege umgewandelt werden.
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Antragstellung
Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Zuschüssen und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Sprechen Sie uns an!